Die Dose „Neben Flaschen die wichtigste Handelsverpackung für Getränke und seit den 30er Jahren unverzichtbar“.

Bild FlyerBachelorstudiengang

Als Zulassungsvoraussetzung für das Studium gilt grundsätzlich eine Fachhochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife. In den Bachelor-Studiengang nehmen wir in der Regel zum Beginn des Wintersemesters 44 Studierende auf.

Der Numerus Clausus (NC) wird nie im Voraus festgelegt, da er sowohl von der Quantität (in den letzten Jahren gut 200) als auch von der Qualität der eingegangen Bewerbungen abhängig ist. Hier finden Sie nähere Informationen zum allgemeinen Zulassungsverfahren.

Eine praktische Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.

Studienbewerber/-innen ohne Hochschulzugangsberechtigung werden nach Maßgabe des § 11 BerlHG vorläufig immatrikuliert. Die vorläufige Immatrikulation in zulassungsbeschränkten Studiengängen richtet sich nach dem jeweils geltenden Vergaberecht. Anerkannte Berufsausbildungen und nähere Informationen sind in der „Studienordnung für den Bachelor-Studiengang Verpackungstechnik“ zu finden. Studierende, die nach § 11 BerlHG vorläufig immatrikuliert sind und die endgültige Immatrikulation nicht erreichen, dürfen das Studium nicht weiterführen.

Dieser Flyer gibt Ihnen einen guten Überblick zum Einstieg: Flyer BA Verpackungstechnik

Weitere Dokumente finden Sie auf der Seite der Beuth Hochschule – Fachbereich V – Studiengang Verpackungstechnik – Bachelor unter: http://www.beuth-hochschule.de