Thermoformen Aufnahme aus einer Übung zum Thema Thermoformen. Hier wurde durch den Becher hindurch fotografiert.
  • „Mogelpackungen des Jahres“ !?

    von Prof. Dipl.-Ing. Stefan Junge 8. Januar 2021

    Alle Jahre wieder werden die (z.T. vermeintlichen) Mogelpackungen des Jahres von der Hamburger Verbraucherzentrale „gekürt“. Dabei ist sicherlich der Großteil der Packungen zurecht in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden – aber nicht alle Füllmengenänderungen sind auch gleich eine Mogelpackung.

    So oder so ist es auch für angehende Verpackungsingenieure spannend sich die Liste anzusehen, allein schon, um etwas sensibilisiert zu werden, was den Verbrauchern/Kunden, Behörden und Verbänden „aufstößt“,  in der Hoffnung, daß es Ihnen mal bei Ihrer „eigenen“ Verpackung nicht auch mal so ergeht. (Anmerk.: Kein schönes Gefühl beim Amt vorstellig werden zu müssen – ich weiß leider wovon ich rede – auch wenn es sich im Nachhinein als haltlos herausgestellt hat.) Also passen Sie schön in der Vorlesung auf!

    Füllmengenreduzierungen sind mal margen- & profitgetrieben, können aber auch technologische Ursachen, wie Verbesserungen in der Produktformulierung, neue Verpackungskonzepte, Notwendigkeit zur Standardisierung oder auch durch den Kundenwunsch nach kleineren Portionen bei Singlehaushalten usw. haben. Bei den ersten beiden Punkten, die wirtschaftlich getrieben sind, wird vom Marketing innerbetrieblich oft vorgegeben, bei der geänderten Packung, die im Regal sichtbare „Facing-/Brandingfläche“ beizubehalten, da fühlt man sich zu recht getäuscht – dies ist somit zu unterlassen.

    Daher muß man bei einer Füllmengenanpassung auch immer die Aufmachung & Oberfläche (insb. die sichtbare) im gleichen Verhältnis reduzieren wie die Füllmenge, dann steht einer Füllmengenreduzierung nichts im Weg. Insofern sehe ich z.B. bei Ebelin S. 6 oder Hitschler S. 15 keine Täuschung, sprich Mogelpackung vorliegen.

    Auch das Beispiel 5 g weniger Schokolade im Weihnachtsmann, ist vielleicht nicht schön – evtl. auch profitgetrieben – aber geht es einem beim Kauf und Verschenken von einen Weihnachtsmann oder Osterhasen wirklich um die Masse an Schokolade? Wird nicht eher „ein Stück“ verschenkt. Insofern fühlt sich der Konsument vielleicht gar nicht getäuscht.

    Bei einigen Warengruppen z.B. Pralinen mit Einlage, gesteht einem der Gesetzgeber ausdrücklich ein grösseres Volumen zu. Es ist halt eine Geschenkverpackung und entspricht der Verbrauchererwartung (bzw. der Werbe-, Verkaufs- und Ausstattungsfunktion, wie Sie es im Studium gelernt haben). Der Verbraucher wäre sogar sehr enttäuscht, wenn nicht verärgert, wenn er für relativ viel Geld plötzlich Pralinen als „Block gepackt“, dicht gedrängt, übereinander und ohne freien Zugriff auf einzelne Sorten erhalten würde.

    Auch bei dem Bsp. S. 3 Mineralwasser ist die angeprangerte Täuschung fraglich, wenn sich die Farbe der Flasche von grün auf „weiß“ und auch die Form ändert, liegt keine Täuschung mehr vor. Zumal die weitverbreitete standardisierte GDB Perlen-Flasche immer 0,7 L hat – ist so ein Vergleich zu anderen Produkten/Marken sehr leicht möglich.

    Alles in allem, ist es nicht immer ganz einfach zu beurteilen, ob wirklich im Einzelfall eine Täuschung für den Verbraucher vorliegt und nur dann haben wir auch eine „echte/gerechtfertigte“ Mogelpackung.

    So oder so – immer schön kritisch bleiben und hinterfragen, sei es eine Packung oder aber auch einen Presseartikel.